TransportVersicherung

Die Haftung ist nach HGB auf einen Wert von 620,- Euro je Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Dies gilt für alle Schäden, die auf das Umzugsunternehmen zurückzuführen sind. Entsteht ein Schaden, weil der Auftraggeber Kartons falsch gepackt hat, ist das Umzugsunternehmen hingegen nicht zur Schadensregulierung verpflichtet. Dies ist ein gutes Argument, auch das Einpacken durch das Umzugsunternehmen übernehmen zu lassen.
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